Corona 9: 3-G Regel für alle Gäste

Liebe Gäste,

hier finden Sie die aktuellen Corona-Richtlinien seit 03.03.2022:

Gäste dürfen seit dem 03.März 2022 in Hotels übernachten, wenn sie nachweisen können, dass sie vollständig gegen Corona geimpft oder genesen* oder getestet sind. Ungeimpfte Gäste müssen während des Aufenthalts täglich einen negativen Test vorlegen.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche legen bei Anreise ein negatives Testergebnis vor, das entweder im Rahmen der Schultestungen ausgestellt wurde oder nicht älter als 72 Stunden ist (das darf auch ein Selbsttest mit Selbstauskunft eines Sorgeberechtigten sein).

Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines täglichen negativen Tests Gast sein.

*Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als 90 Tage zurückliegen.

Bitte beachten Sie, dass wir verpflichtet sind, die persönlichen Daten mit einem Lichtbildausweis abzugleichen.